1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Sino-Alpine e.U. gegenüber Unternehmern (B2B) und Verbrauchern (B2C).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot & Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
- Produktionsbeginn erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe und Eingang der vereinbarten Anzahlung.
3. Bestellung & Zahlung
- 50 % Anzahlung bei Bestellung, 50 % bei Lieferung/Übergabe.
- Die Produktion beginnt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
- Preise in EUR (zzgl. USt, sofern nicht anders angegeben).
- Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung (Eigentumsvorbehalt).
4. Lieferung, Versand & Gefahrübergang
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk.
- Versand Vorarlberg: kostenlos.
- Versand Österreich: ab 800 € kostenlos, darunter nach Vereinbarung.
- Lieferzeiten werden bei Auftrag bestätigt.
- Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dem Kunden zumutbar.
- Selbstbelieferungsvorbehalt: Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.
- Bei Verzögerungen aufgrund von Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
- Gefahrübergang:
- B2C: Risiko bleibt bis zur Ablieferung beim Unternehmer (§ 7b KSchG).
- B2B: Risiko geht mit Übergabe an den Transporteur über.
5. Druckfreigabe / Produktionsfreigabe
- Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde einen digitalen Korrekturabzug (Proof).
- Die Produktion beginnt erst nach schriftlicher Freigabe.
- Nach Freigabe festgestellte Fehler (z.B. Rechtschreibung, Layout, Farben) liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
- Änderungen nach Freigabe können Mehrkosten und Lieferverzögerungen verursachen.
6. Reklamationen
- B2B: Ware ist unverzüglich zu prüfen; erkennbare Mängel sind sofort gemäß § 377 UGB zu rügen.
- B2C: Offensichtliche Mängel bitte zeitnah melden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
7. Konformität & Toleranzen
Bei maßgefertigten oder bedruckten Artikeln sind technisch bedingte Abweichungen zulässig.
Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß.
Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Endprodukt sind technisch bedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.
8. Widerruf & Rückgabe (B2C)
- Unbedruckte Waren: 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt.
- Kein Widerrufsrecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).
- Rücksendungen sind vorab anzumelden.
- Rücksendekosten trägt der Kunde, sofern hierüber informiert wurde.
- Erstattung erfolgt binnen 14 Tagen nach Wareneingang.
9. Gewährleistung
- B2C: 2 Jahre ab Übergabe; Beweislastumkehr 12 Monate.
- B2B: Gesetzliche Gewährleistung; vertragliche Anpassungen zulässig.
10. Haftung
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und nach Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur für wesentliche Vertragspflichten, begrenzt auf typische, vorhersehbare Schäden.
- Keine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.
11. Produktinformationen & Herstellerangaben
Produkt-, Sicherheits- und Materialangaben erfolgen auf Basis der Herstellerinformationen. Für produktspezifische Konformitätserklärungen und Zertifikate sind die jeweiligen Hersteller verantwortlich.
12. Höhere Gewalt
- Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, internationale Lieferkettenstörungen) ruhen die Vertragspflichten für Dauer und Umfang der Störung.
- Dauert die Störung länger als 8 Wochen, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für B2B ist der Sitz des Unternehmens.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.




